Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angebote von SGS Services erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1. Vertragsabschluss/Storno

(1) In Prospekten, Anzeigen, E-Mails usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist SGS Services 14 Kalendertage gebunden.

(2) Lehnt SGS Services eingehende Agenturaufträge nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt dies als Annahme.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) SGS Services gewährt dem Auftraggeber ein kosteloses Stornierungs-recht innerhalb der ersten 10 Werktage nach Vertragsabschluss.

(5) Gegen eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswerts ist der Auftraggeber bis zu 4 Wochen nach Vertragsschluss berechtigt, den Auftrag zu stornieren.

(6) Für Stornierungen nach diesem Zeitraum wird der volle Buchungsbetrag berechnet, oder es erfolgt eine Gutschrift des Anzeigenvolumens zur Einbuchung in dem jeweils laufenden Kalenderjahr.

(7) Das Recht zur Stornierung erlischt – abweichend von den Absätzen 1 und 2 – spätestens 21 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten ersten Ausführungstermin. Bei Kombibuchungen und Jahresbuchungen findet § 1.5, 1.6 u. 1.7 keine Anwendung.

2. Abruffrist

Sofern kein expliziter Schalttermin bei der Auftragsvergabe vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, von seinem Wahlrecht im lau-fenden Kalenderjahr Gebrauch zu machen. Das Recht zum Leistungsabruf erlischt ersatzlos am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, sofern der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, von seinem Recht auch tatsächlich Gebrauch zu machen.

3. Daten

Der Auftraggeber stellt bei der Übermittlung von Daten sicher, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen, und stellt SGS Services von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an SGS Services zu übermitteln.

4. Daten-Anlieferung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend angeliefert werden und sie sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen.

5. Rücktrittsrecht SGS Services

SGS Services ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Anzeigeninhalte erst nach Vertragsunterzeichnung geliefert werden und diese in erheblicher Weise nicht mit der Unternehmensphilosophie von SGS Services zu vereinbaren sind.

6. Preise und Zahlungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach den gültigen Mediadaten der SGS Services bzw. nach dem individuell mit dem Auftraggeber vereinbarten Vertrag.

(2) Alle Rechnungen sind sofort fällig. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich SGS Services vor, etwaige weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen bzw. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

(3) SGS Services ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäfts-verbindungen abzutreten.

7. Schalttermine

Der Auftraggeber hat einen Anspruch darauf, dass die von ihm in Auftrag gegebene Anzeige in der/den gebuchten Ausgaben/Medien erscheint. Aus Gründen technischer und redaktioneller Natur kann die Publizierung bis zu 72 Stunden nach dem vorgesehenen Zieltermin erfolgen.

8. Anzeigenplatzierung

Falls vertraglich explizit nichts anderes vereinbart wurde, ist SGS Services berechtigt, die Anzeigenplatzierung an geeigneter Stelle innerhalb der Anzeigenstellen des betreffenden Newsletters/Magazins frei vorzunehmen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung. Bei Anzeigen ohne gestalteten Rahmen behält sich SGS Services vor, die Anzeige mit einem feinen Rahmen von maximal zwei Pixeln Breite außerhalb des gebuchten Formates zu versehen.

9. Gewährleistung

SGS Services sichert keinerlei Wirkungseffekte bei einzelnen Kunden oder Auftraggebergruppen zu. Es besteht daher keinerlei Anspruch auf Ermäßigung des Schaltpreises bei Nichterreichen des gewünschten Responses, da von SGS Services keine Korrelation zwischen der Anzeigenschaltung und dem erreichten Response garantiert werden kann.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, beiderseits ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften beide Seiten darüber hinaus für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von einer Seite garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, die andere Partei gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens einer Partei entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Beide Partner haften im Verhältnis zu Dritten jeweils selbstständig. Sofern die Schuldfrage eindeutig auf Seiten eines Partners liegt, stellt dieser den anderen Partner insofern von den Forderungen des Dritten frei.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung, insbesondere auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht, für beauftragte Veröffentlichungen zu übernehmen und nur Texte zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen er ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzt.

(2) Der Auftraggeber stellt SGS Services von Ansprüchen Dritter insoweit frei, als der Auftrag die Rechte Dritter verletzt und der Rechtsverstoß durch den Auftraggeber vermeidbar war und nicht eindeutig in der Risikosphäre der SGS Services liegt. Der Auftraggeber hat sich insbesondere vor Auftragsvergabe zu erkundigen, ob die Rechte Dritter seinem Auftrag entgegenstehen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen mit SGS Services ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Baden-Baden.

(3) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der insoweit betroffenen unwirksamen Klausel eine neue Klausel zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.AGB